Die sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII richtet sich an Familiensysteme mit Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen eine vorübergehende oder langfristige familienunterstützende Hilfe benötigen. Sie unterstützt die Familie dahin gehend, ausreichende erzieherische Kompetenzen und verlässliche Strukturen zu entwickeln, in denen eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder möglich ist.
Für das Einrichten einer sozialpädagogischen Familienhilfe sind alle Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten, die im Zusammenleben einer Familie auftreten können denkbar. NEUSTART wird dieser Diversität gerecht, durch ein breitgefächertes und passgenaues Angebot an sozialpädagogischen Familienhilfen welches sich an ihrer individuellen Situation und Lebenswelt orientiert :
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