NEUSTART
schließt mit den Jugendämtern Vereinbarungen zur Umsetzung des §8a SGB VIII ab.
Ergänzend dieser Vereinbarung liegt ein Schutzkonzept vor, welches das interne Verfahren in den Hilfeleistungen bei angenommener Gefährdung des Kindeswohls Anwendung findet.
Die Risikoeinschätzung wird dann mit der Leitung, Koordination und mit der Fachkraft durchgeführt.
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